Kreistag Miesbach Β· Landschaftsschutz
Landschaftsschutz im Landkreis Miesbach: Der Professor, der den Kreistag zurΓΌck auf Los schickt
Vier Jahre Arbeit, eine eigene Arbeitsgruppe, hunderte Einwendungen β und dann erklΓ€rt ein Gutachter in dreiΓig Minuten, dass der zentrale Gedanke nicht trΓ€gt. Ein Nachmittag im Kreistag, an dem die Landschaftsschutzverordnungen des Landkreises Miesbach ins Wanken gerieten.

Dunkler Anzug, Einstecktuch, karge Haartracht, schmale Brille, groΓer Mann. Der vom Kreistag bestellte Gutachter Dr. Martin Kment ist ein Mann der Redekunst, der auch aus KnΓ€ckebrot einen Obstler machen kann. Der Mann ist so groΓ, dass man das Mikrofonstativ noch schnell hΓΆher ziehen muss.
Die ZuschauerstΓΌhle sind gut besucht, darunter Engagierte aus der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, GrΓΌne, ehemalige KreisrΓ€te, GrundstΓΌcksbesitzer, Landwirte und AnwΓ€lte.
Dann kommt Kment schnell zur Sache. Und die Sache ist die: So wie die Verordnungen jetzt formuliert sind, kΓΆnnen sie dem Landkreis rechtlich gesehen um die Ohren fliegen. Damit versetzt er den NeuentwΓΌrfen der Landschaftsschutzverordnungen des Landkreises Miesbach den TodesstoΓ.
FΓΌr den Kreistag ist der Befund unbequem. Seit dem Urteil von 2022, das die alten Verordnungen kippte, arbeitet er an der Neuausweisung β eine eigene Arbeitsgruppe, mehrere Entwurfsrunden, hunderte Einwendungen, praktisch die gesamte vergangene Wahlperiode.
Nun kommt ein Gutachter und erklΓ€rt in dreiΓig Minuten, dass der zentrale Konstruktionsgedanke nicht trΓ€gt und vieles davon umsonst gewesen sein kΓΆnnte: sechs unterschiedliche Gebiete, aber ΓΌberall dieselben Regeln. Und die Zeit drΓ€ngt, weil die Sicherstellungsverordnung zum Jahresende auslΓ€uft.
Knackpunkt der UngΓΌltigkeit
So wie die sechs Verordnungen aktuell geschrieben sind, stΓΌlpen sie sich wie ein vergilbtes Bettlaken ΓΌber die Landschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob darunter ein Bergsee, eine Almwiese, ein Parkplatz oder MopsfledermΓ€use in KleingΓ€rten schlummern.
βAber jetzt kommt der Fehler: Der Schluss, der daraus gezogen worden ist, ist immer der gleiche. [β¦] Sie kΓΆnnen nicht auf der einen Seite sagen, wir haben sechs unterschiedliche Dinge, die sind alle ganz, ganz anders β aber immer die gleichen Folgerungen daraus ziehen.“
βIch wΓΌrde vorschlagen, in Zonen zu arbeiten β nicht nur zu sagen, wir schΓΌtzen alles gleich.“ Folglich: verschiedene Schutzzonen mΓΌssten her, in denen unterschiedliche HΓ€rteregelungen gelten. Das erklΓ€rt er auf Nachfragen noch drei- bis viermal.
So kΓΆnnte in der einen Zone eine Ausnahme fΓΌr Bauvorhaben gelten, in der anderen nicht. βDann bin ich noch hΓ€rter, dann bin ich ganz weich β das mΓΌssten Sie entscheiden. Aber ich glaube, das geht“, sagt Kment. Rechtlich stΓΌtzt er sich auf Paragraf 22 des Bundesnaturschutzgesetzes: Schutzgebiete kΓΆnnen demnach in Zonen mit abgestuftem Schutz gegliedert werden.
Sein Credo: βSie kΓΆnnen das hier anders entscheiden. Sie kΓΆnnen es aber auch eine ganze Ecke hΓ€rter machen. Das ist eine politische Entscheidung. Ich habe jetzt nur den rechtlichen Rahmen beschrieben.“
Damit ist der Kern seines Vorschlags beschrieben. Der Rest des Nachmittags dreht sich um die Frage, wie viel Schutz der Kreistag tatsΓ€chlich will.
Ausgerechnet die Untere NaturschutzbehΓΆrde zieht Kment als Kronzeugin heran. βDafΓΌr gibt es Fachleute. Und die Untere NaturschutzbehΓΆrde ist eine solche FachbehΓΆrde“, sagt er. Ihr Urteil habe vor Gericht erhΓΆhtes Gewicht, es sei βnicht einfach nur eine Einwendung“.
Widerstand aus dem Plenum
Anders entscheiden wΓΌrde das zum Beispiel gerne die Bayernpartei. Die empfindet den Landschaftsschutz vor allem als lΓ€stig. βIch darf empfehlen, erst einmal abzufragen, ob man das ΓΌberhaupt noch will. [β¦] Wir machen jetzt Arbeitsgruppe, wir machen Arbeit, wir geben wieder Geld aus β irgendwann soll man Klarheit haben, ob die Mehrheit im Kreistag noch da ist“, nutzt Martin Beilhack die Gunst der Stunde.
Widerspruch kommt postwendend von den GrΓΌnen. Der Auftrag des Kreistags liege vor, der Beschluss sei gefasst, hΓ€lt Fraktionssprecher Thomas Tomaschek dagegen.
Konkreter wird der Widerstand dort, wo es ums eigene GrundstΓΌck geht. βWir waren eigentlich immer der Ansicht: Die Privilegierung steht ΓΌber dem Schutzgebiet“, sagt die KreisrΓ€tin Brigitta Regauer (CSU) aus der Landwirtschaft und will wissen, ob kΓΌnftig der Kreistag darΓΌber entscheide, ob ein Stadel gebaut werden darf.
Kment wird deutlich: βNur dass Sie eine privilegierte Nutzung nach Baurecht haben, heiΓt nicht automatisch, dass Sie einen Anspruch darauf haben, von nun an zusΓ€tzliche GebΓ€ude zu errichten.“ Es gehe auch gar nicht darum, den Stadel zu verbieten, sondern darum, wo er steht β βnicht oben direkt auf der hΓΆchsten Stelle, wo es das von jedermann einsehbare Landschaftsbild zerstΓΆrt“.
Am Ende reduziert Kment die Debatte auf eine einzige Frage.
βWollen Sie die Natur da drauΓen diesem Schutz unterstellen β oder wollen Sie das nicht tun? Wenn Sie ein Landschaftsschutzgebiet errichten, haben Sie mehr Schutz β das ist ja klar, sonst wΓΌrde man es gar nicht machen. Und wenn Sie es lassen, haben Sie weniger.“