Landschaftsschutzgebiet: kann das weg? 

Der Tegernsee gilt als Bilderbuchlandschaft – doch ausgerechnet hier wird über den Sinn des Landschaftsschutzes gestritten. Ende des Jahres könnten die bestehenden Schutzgebiete auslaufen. Was hinter dem Konflikt steckt, warum verlorene Karten, Millionenprojekte und ein juristisches Tauziehen eine entscheidende Rolle spielen und weshalb Naturschützer vor einer „Schutzlücke“ warnen, lesen Sie in unserer Recherche.

Von: Von Julia Jäckel| Veröffentlicht am 26. Juni 2026 zuerst im Newsletter |

Auch der Wallberg ist so ein heiliges Plätzchen. Hier das Sonnwendfeuer im Juni 2026. Foto: Claudius Rafflenbeul-Schaub

Eine sanfte Hügelkette, urige Almen, ein glitzernder See in der Mitte. Tegernsee ist der perfekte Urlaubsort. Rund 350.000 Menschen fahren jedes Jahr wegen dieser Idylle her.

Doch die Landschaft um den See herum genießt keinen harten Schutz, wie es etwa an anderen Seen in Bayern der Fall ist: Am Staffelsee gibt es ein fast 1000 ha großes Schutzgebiet auf der Westseite, um den Chiemsee gibt es zahlreiche Natur- und Landschaftsschutzgebiete, ebenso um den Ammersee.

Am Tegernsee? Am Tegernsee ist ein Streit um den Sinn und Unsinn von Landschaftsschutzgebieten entbrannt.

Dabei ist Miesbach der einzige Landkreis zwischen Lindau und dem Berchtesgadener Land ohne ein einziges Naturschutzgebiet. Er setzt damit auf das schwächste Schutzinstrument — und das wackelt.

Zeitreise in die 50er

Wer verstehen will, um was es geht, muss in die 50er Jahre reisen. Zu einem Mann, der die Bürgermeister im Tegernseer Tal zur Weißglut brachte: Anton Bauer.

Bauer war SPD-Landrat in Miesbach und ein einfacher, aber hartnäckiger Mensch. Von Beruf war er Schmied. 1952 wurde er Landrat im Landkreis Miesbach.

Weil das Tegernseer Tal damals seinen ersten Bauboom erlebte — Bauvorhaben hatten sich zwischen 1946 und 1953 verdreifacht, machte Bauer etwas, was ihn unbeliebt machte.

Er wollte das Tegernseer Tal als „Fremdenverkehrsgebiet für kommende Generationen“ retten und stellte es samt Umgebung unter Landschaftsschutz.

„Wir bejahen zwar den Naturschutzgedanken, aber wir glauben, selbst zu wissen, wie weit der Naturschutz gehen darf.“ [ZEIT-Archiv 10/1954] konterte damals die Lokalpolitik.

Irgendwo Richtung Schwarzentenn-Alm in Kreuth: Foto: Julia Jäckel

Landschaftsschutz als Standard

Landschaftsschutzgebiete (LSG) bedecken in Deutschland rund 28 Prozent der Landesfläche — sie sind das Standardinstrument, um gewachsene Kulturlandschaften zu erhalten. Voralpen, Seenlandschaften, Mittelgebirge.

Ein LSG ist kein Naturreservat, kein Biotop, kein Sperrgebiet.

Es macht Eingriffe in das Landschaftsbild genehmigungspflichtig. Wer bauen, roden, aufschütten oder größere Anlagen errichten will, braucht eine Ausnahmegenehmigung — eine sogenannte Befreiung oder Herausnahme, die der Kreistag erteilen kann, und in der Vergangenheit wiederholt erteilt hat.

Etwa für das Gewerbegebiet der Gemeinde Kreuth. Auch im Zuge der zahlreichen Genehmigungen für das Seegut das mit 38.000 m² zum größten Bauprojekt am See und deutschlandweit als größte Hotelbaustelle gilt, wurden zahlreiche Flächen herausgenommen. Ebenso für den Bau des Strandbads Kaltenbrunn oder die Abfüllanlage der Tegernseer Brauerei  an der Kreuzstraße.

„Bisher wurde im Grunde so gut wie alles irgendwie herausgenommen“, bestätigt Thomas Tomaschek, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag und zweiter Stellvertreter des Landrats, „Alles wurde irgendwie bewilligt.“

Jetzt machen die Grünen im Kreistag Druck, sie fordern einen verbindlichen Zeitplan zur „rechtssicheren Entscheidung“ für die LSG.  

60 Kreisräte in Miesbach müssen sich damit befassen, wenn eine Gemeinde  etwas durchsetzen will — nicht drei Gemeinderäte in einer Ausschusssitzung. „Wenn dieses Korrektiv auch noch fällt“, erklärt Tomaschek, „dann hat die Gemeinde absolut freie Hand.“

Premiumdestination unter Druck

Um den See wachsen und wuchsen Luxus-Hotels aus dem Boden: Das Althoff Seehotel Überfahrt (Rottach-Egern), das Parkhotel Egerner Höfe (Rottach-Egern); und in Zukunft das Severin’s Resort & Spa (Rottach-Egern) und das Seegut in Bad Wiessee.

Der Bodenrichtwert für Bauflächen am Tegernsee liegt bei rund 1.900 Euro pro Quadratmeter (Stand 2022). In den 50ern, als Anton Bauer die Schutzgebiete erließ, kostete der Quadratmeter 16 bis 17 Mark.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Blick ans Wiesseer Seeufer. Dort stand über 100 Jahre lang das Kurhaus einer Unternehmerfamilie — bis die Baustellengeräusche der umliegenden Projekte den Betrieb unrentabel machten und auch diese Familie verkaufte.

Das Seegut zählt mit seinen 38.000 m² zum größten Hotelprojekt am See. Auch dafür genehmigte der Kreistag Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen.

„Für mich ist das eine Vergewaltigung des Wiesseer Seeufers“, sagt Angela Brogsitter-Finck, Vorsitzende Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT), die sich zusammen mit zehn weiteren Naturschutzverbänden (darunter der Bund Naturschutz, Naturfreunde, der Verein zum Schutz der Bergwelt,  Wildes Bayern und  der DAV )  für den Erhalt der Landschaftsschutzgebiete einsetzt. „Das halbe Wiesseer Seeufer ist jetzt zubetoniert.“

Das Instrument LSG, das diesen Druck bremsen soll, hat auch deswegen an Macht verloren, weil die Originalkarten aus den 50ern verloren gingen. Und das kam zufällig raus.

Kartenkrimi und Historisches

Aufgefallen ist das 2011. Naturschutzverbände klagten gegen den Ausbau des Skigebiets Sudelfeld mit Beschneiungsanlage und Speichersee. Sie scheiterten. Auch deswegen, weil nicht sauber geklärt werden konnte, ob das Vorhaben in einem exakt abgrenzbaren LSG liegt; oder eben nicht.

Denn die Karten, die das klären sollten, waren weg. 

Ohne Originalkarte seien die Verordnungen womöglich ungültig, glaubte auch ein Richter am Verwaltungsgericht München 2019. 

Auf Empfehlung der Regierung von Oberbayern beschloss der Miesbacher Kreistag daraufhin im Sommer des gleichen Jahres eine klarstellende Änderung. 

Der Knackpunkt danach war das Verfahren um die Saurüsselalm. Eine Richterin schaut sich Bau und Gelände um die Saurüsselalm an und kam zu dem Schluss, dass dieser Landschaftsschutz nicht mehr zeitgemäß sei.

Vor vier Jahren beschloss dann der Kreistag erstmal eine einstweilige Sicherstellung — übergangsweise. Zweimal kann man so eine Sicherstellung machen. Als im Oktober 2024 die erste Frist abläuft; verlängert der Kreistag. Diese zweite Verlängerung läuft Ende dieses Jahres aus.

Es käme zu einer „Schutzlücke“ schreibt die Pressestelle des Landratsamt. Der Schutzstatus würde „tatsächlich zunächst wegfallen“, — könnte aber durch einen späteren Kreistagsbeschluss wieder hergestellt werden.

Doch wie realistisch ist das, wenn der Schutz erstmal weg ist?

Duett der Sondersitzungen und Anwalt-Gutachter-Duo

In dieses juristische Vakuum treten jetzt Interessen, bei denen es weniger um Naturschutz geht als um Grundstückswerte und um viel Auslegung.

Am 29. Juli trifft sich der Kreistag zur Sondersitzung.  „In dieser Sitzung wird der Gutachter das zu den Landschaftsschutzgebieten in Auftrag gegebene Gutachten präsentieren,“ so die Pressestelle weiter.

Dabei gibt es bereits ein Gutachten aus der Ära Olaf von Löwis. Das stammt von Prof. Peter Fischer-Hüftle — dem Verwaltungsrechtler, der den maßgeblichen Kommentar zum bayerischen Naturschutzgesetz verfasst hat und langjähriger juristischer Berater des Landratsamts war.

In der Sondersitzung im Juli wird es um das Gutachten von Prof. Martin Kment gehen. Den kennt man in Miesbach aus anderen umweltrechtlichen Streitfragen — etwa im Streit um das Münchner Trinkwasser. 

ment und Rechtsanwalt Benno Ziegler sind dabei keine Unbekannten: In mehreren Verfahren hat Ziegler Kment als Gutachter eingesetzt. Dazu muss man raus aus dem Tegernseer Tal: nach Lochhausen. Hier hat ein Ponyhof, der zu einer Geflüchteten-Unterkunft umgebaut werden sollte, die Kanzlei Ziegler eingeschaltet. Das Gutachten dazu kam von Prof. Kment.

Zur prägenden Figur im Streit um die LSG ist Ziegler geworden, weil er als Anwalt rund 80 Grundstückseigentümer vertritt, die die Rechtmäßigkeit des Verfahrens grundsätzlich anfechten

Das Pressegespräch, auf dem die Kanzlei ihre Einwände öffentlich präsentierte, fand auf dem Biogut Wallenburg statt — einem der Anwesen, das von den geplanten Verordnungen betroffen ist.

Welchen Spielraum der Kreistag am 29. Juli überhaupt hat, ist eine weitere offene Frage. Der Grundsatzbeschluss ist durch die Wahl nicht automatisch erloschen — der neue Kreistag kann ihn aber jederzeit kippen. Drei Jahre lang hat sich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe mit der Sicherstellung der LSG beschäftigt.

Der neue Kreistag könnte die Verordnungen direkt verabschieden. Er könnte aber auch gar nichts tun.

Eine weitere Sondersitzung ist für den 15. September geplant. Was, wenn die Zeit nicht ausreicht, Mehrheiten bis Ende Dezember zu finden?

 „Dann sind die Landschaftsschutzgebiete futsch“, sagt Brogsitter-Finck nüchtern.

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