Superseegarten: Partysause ohne Erlaubnis? Bußgeldverfahren läuft

Auf der Terrasse des leerstehenden Hotels Seegarten wurde im Sommer Alkohol ausgeschenkt. Eine Gaststättenerlaubnis dafür gab es nicht, teilt das Landratsamt Miesbach auf Anfrage mit. Ein Bußgeldverfahren läuft.

Von: Julia Jäckel | Veröffentlicht am 25. September 2026 | zuerst im Newsletter

Im Frühjahr war der Superseegarten die neue Attraktion an der Bad Wiesseer Seepromenade: Liegestühle, Stehtische und Blick auf den See, auf der Terrasse des leerstehenden Hotels Seegarten. Seit Anfang August ist die Terrasse leer.

Bad Wiessees Bürgermeister Robert Kühn (SPD) lud zusammen mit der Rock Capital Group und Thomas Hirschberger zum Pressetermin für die Eröffnung. Im Presse-Briefing vorab schrieb der Bürgermeister, „über Nacht“ sei ihm der Gedanke zur Zwischennutzung gekommen, und er habe dann bei den Geschäftsführern der Rock Capital Group angerufen.

Mit der Ikone ist Hans-im-Glück und Sausalitos-Mitgründer Thomas Hirschberger gemeint. Gemeinsam mit den Düwel-Brüdern betreibt er in München den Superschmarrn.

Die Düwel-Brüder sind zwei Münchner um die dreißig, die dem Kaiserschmarrn ein Update verpassten: statt Apfelmus und Preiselbeeren gibt es beim Superschmarrn auch Toppings wie Nutella oder Vanillesauce. Mittlerweile ist das Franchise Unternehmen neben zweimal in München, auch in Stuttgart und Bonn ansässig.

Doch schon zum Start an Ostern wurde die Euphorie der Brüder getrübt. Schließlich hatten sie mit einer großen Sause auf sich aufmerksam machen wollen. Für den Termin hatte man mit einer Münchner Event-Agentur zusammengearbeitet und schon zahlreiche Karten verkauft, so erzählt es Patrick Düwel an Ostern. Doch dann wurde die Party von der Gemeinde nicht genehmigt, so Düwel weiter.

Am gleichen Tag steigt nur wenige Meter weiter die jährliche Osterparty vom  Bistro Mai-Liabba und zieht tausende Menschen an. 

Nach der abgesagten Eröffnungsparty verloren die Düwel-Brüder und damit das Projekt an Schwung.

Statt des Düwel-Brüder sah man verschiedene Menschen hinter der Bar stehen. Statt verlässlicher Öffnungszeiten wurde erratisch geöffnet. Patrick Düwel sagt man habe immer bei schönem Wetter geöffnet. 

Ausgeschenkt wurde aber durchaus. Etwa das Barbie-Getränk der Saison, den  Sartie-Spritz und anderes. Es war etwas los auf der ehemaligen Hotelterrasse, aber der Bär brummte nie. 

Anfang August kam dann die Polizei vorbei, nach Informationen von Tegernsee Weekly nicht auf einen Sarti, sondern mit der Frage: Wo ist eigentlich die Gaststättenerlaubnis?

Die gab es nicht. Das bestätigt das Landratsam Miesbach auf Nachfrage.

Für den Ausschank alkoholischer Getränke lag keine Erlaubnis vor. Ein Antrag sei gestellt worden, mehr dürfe man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen. Untersagt wurde der Betrieb nicht. 

Aber ein Bußgeldverfahren läuft jetzt. Wer ohne Erlaubnis ausschenkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bis zu 5.000 Euro kann das kosten.

Wie kommt die Polizei überhaupt dazu, nach Papieren zu fragen? Das Landratsamt erklärt es allgemein, ohne auf den Fall einzugehen: Erfährt die Behörde von einem solchen Betrieb, wird der Chef oder die Chefin aufgefordert, einen Antrag einzureichen. 

Geht innerhalb der vorgegebenen Frist kein Antrag ein, wird die zuständige Polizeiinspektion um Amtshilfe gebeten. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd bestätigt genau das: eine gaststättenrechtliche Kontrolle vor Ort, in Amtshilfe für das Landratsamt. Ein Datum nennt die Polizei nicht.

Bliebe noch die Gestattung, also die kurze Erlaubnis für einen besonderen Anlass. Ein ganzer Sommer ist normalerweise keiner. Zuständig dafür wäre die Gemeinde. 

Patrick Düwel sagt, der Superseegarten habe mit vorübergehenden Gestattungen gearbeitet, die er von der Gemeinde bekommen habe. Für einen dauerhaften Betrieb, sagt er, hätte man eine reguläre Konzession beantragen müssen.

Zuletzt sei für das Seefest noch einmal eine Gestattung beantragt worden, das sei der letzte Öffnungstag gewesen. Geschlossen hätte man ohnehin: „Wir hätten so oder so jetzt aufgehört“, sagt Düwel, zum 30. September wäre die Saison vorbei gewesen, dazu komme das schlechte Wetter.

 „Die Gemeinde war nicht involviert“, teilt Kühn auf eine erste Anfrage von Tegernsee Weekly mit. Auf eine zweite präzisiert der Rathaus-Chef: Die Gemeinde habe für den Superseegarten eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis ausgestellt hat. Für welchen Zeitraum, könne er nicht sagen, das liege beim Ordnungsamt.

Solche befristeten Gestattungen erteile die Gemeinde häufiger, so Kühn. Konzessionsverfahren dauerten „sehr, sehr lange“, die Betriebe müssten aber öffnen. Deshalb helfe man mit einer Erlaubnis für einen begrenzten Zeitraum. Danach, so Kühn, gehe man davon aus, dass die reguläre Konzession nachgereicht werde. Ob das im Fall des Superseegartens geschah, sei „nicht mein Thema und auch nicht Thema der Gemeinde“, sondern Sache des Landratsamts. Mit einer Verlängerung sei niemand auf die Gemeinde zugekommen.

Geblieben sind die Liegestühle. Die standen bis zum vergangenen Wochenende noch auf der Terrasse, mit Blick auf den See, an dem es diesen Sommer ein bisschen Bali hätte geben sollen. 

Ob der Superseegarten 2027 zurückkommt, weiß niemand. Die Gemeinde jedenfalls sagt, ihr sei davon nichts bekannt.

Hinweis: Ein eingeleitetes Bußgeldverfahren ist keine Feststellung von Schuld. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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