Die lange Fahrt der MS Bad Wiessee
Seit fast neun Jahren liegt die MS Bad Wiessee unbewegt im Tegernsee. Warum das historische Schiff trotz Beseitigungsanordnung noch immer im Wasser liegt, welche Fristen inzwischen verstrichen sind – und was der Fall über den Umgang mit Rückbau und Kontrolle am See erzählt.
Von: Julia Jäckel | Veröffentlicht am 12. Januar 2026

Warum liegt die MS Bad Wiessee immer noch im Wasser? Diese Frage beschäftigt viele am See. Immerhin dümpelt das historische Schiff nun bald neun Jahre in Tegernsee Süd: vor einem verlassenen Hotel, der Villa am Süd.
Fünf Jahre leitete Pächter und Sternekoch Erich Schwingshackl das Hurler-Hotel, bis er 2017 aufgab. Seitdem verrottet das Hotel und ergo das Boot.
Das Landratsamt (LRA) hat dem Besitzer im Oktober eine Beseitigungsanordnung zugeschickt und ein Zwangsgeld von 1000 Euro gleich dazu. Doch die Frist ist verstrichen und das LRA hat im Dezember eine Zahlungsaufforderung hinterhergeschickt und das Zwangsgeld verdoppelt, wenn jetzt wieder nichts passiert.
Wenn das Landratsamt durchgreift – oder auch nicht
Rund um den Tegernsee gibt es seit Jahren immer wieder prominente Fälle, in denen das Landratsamt Miesbach eine Beseitigungs- oder Rückbauanordnungen erlassen hat. Oft folgt dann eine Kette an juristischen Auseinandersetzungen.
Etwa zum Schwarzbau-Chalet oberhalb von Bad Wiessee. Hier hat ein Münchner Immobilienunternehmer einen früheren Waldarbeiter-Unterstand oberhalb des Sees zu einem Chalet umgebaut. Das Landratsamt wertete das Gebäude als Schwarzbau. Das Verwaltungsgericht München bestätigte diese Einschätzung. Doch statt für den Abriss, entschied sich der Bauherr für eine weitere Berufung.
Ein weiteres Beispiel ist die Saurüsselalm, hier wurden Teile des Baus – darunter ein Tanzboden und ein zweigeschossiger „Ziegenstall“ – als Schwarzbauten deklariert und auch hier wurde die Beseitigung angeordnet.
Doch nicht immer greift das Landratsamt zu diesem Schwert.
Anders verlief ein Fall in Rottach-Egern, bei dem ein Schwimmteich im Außenbereich entstand. Der Gemeinderat hielt das Bauvorhaben für unzulässig und bat das Landratsamt um eine Beseitigungsanordnung. Da diese ausblieb, klagte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht München. Seither ist auch dieser Fall in der Schwebe.
Der Fall der MS Bad Wiessee reiht sich damit in eine Serie von langwierigen Konflikten ein, in denen es um Bau- und Naturschutzrecht, Landschaftsschutz und öffentliche Interessen geht.
Neue Fristen
Das Landratsamt hofft, dass jetzt Mitte Januar Bewegung in die Sache kommt, denn dann läuft die zweite Frist ab. Da sind dann 2.000 Euro fällig. Zugleich würde ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro für den Fall angedroht, dass die Beseitigung auch dann nicht erfolgt, so schreibt das die Pressestelle vom LRA.
Der Besitzer kann bis dahin das Schiff beseitigen oder rechtlich dagegen vorgehen. In diesem Fall müsste er Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Auch das ist bis dato nicht passiert. Das bestätigen das LRA Miesbach und das Verwaltungsgericht München.
Umweltaspekt: Wann Liegenlassen zum Risiko wird
Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim ist das gar nicht dramatisch, wenn Schiffe im Wasser verbleiben. Wenn das allerdings sehr lange ohne Wartung passiert, dann ändert sich auch ihre Einschätzung:
„Je länger ein Schiff (insbesondere aus Holz) ohne Wartung im Wasser verbleibt, desto größer ist die Gefahr, dass das Schiff leck wird, sinkt und dann solche Stoffe aus dem Schiff austreten können.“
Dann ist die Gefahr schon da, dass aus dem Schiff Betriebsstoffe in den schönen Tegernsee sickern.n den Tegernsee sickern.