Die alten Schutzgebiete sind definitiv weg“– Interview mit einem, der es wissen muss

Dr. Thomas Eichacker leitete über vier Jahre lang als Jurist die Umweltabteilung am Landratsamt Miesbach, bevor er 2019 ans Bayerische Umweltministerium wechselte. Mit Tegernsee Weekly spricht er privat als Bürger der Stadt Miesbach.  Er hat sich zuletzt mit einem Leserbrief in die Debatte um die Landschaftsschutzgebiete eingebracht. Ein Gespräch über juristische Versäumnisse, ein fragwürdiges Gutachten und die Frage, wer hier eigentlich für wen spricht.

Von: Redaktion| Veröffentlicht am 09. Juli 2026

Hat sich Zeit genommen für alle Verständnisfragen. Dr. Eichacker im Büro in Miesbach. Foto: Julia Jäckel

Herr Dr. Eichacker, was passiert konkret, wenn der Kreistag bis Ende des Jahres keinen Beschluss zur dauerhaften Sicherung der Landschaftsschutzgebiete fasst?

Dann gibt es in diesen Gebieten, also faktisch von der Miesbacher Haglandschaft bis ins Tegernseer- und Schlierseer Tal, keinen Landschaftsschutz mehr, nur den Grundschutz, den es ohnehin überall in Bayern über das allgemeine Naturschutzrecht und das Baurecht gibt.

Die alten Landschaftsschutzgebiete – wir hatten sie seit den 1950er-Jahren – wurden mit Inkrafttreten der neuen, vorläufig gesicherten Gebiete vom Kreistag aufgehoben.

Was jetzt existiert, sind diese vorläufigen Verordnungen. Die laufen Ende des Jahres aus. Sie wurden schon einmal verlängert, nochmal geht das nicht. Ende des Jahres ist dann Schluss. Jetzt geht es darum, die Landschaftsschutzgebiete dauerhaft neu auszuweisen. 

Der alte Kreistag hatte dies ja mehrheitlich befürwortet. Der neue Kreistag ist dabei aber an keinen früheren Beschluss gebunden. Er kann sich jederzeit anders entscheiden.

War es ein Fehler, die alten Verordnungen aufzuheben, bevor neue dauerhaft in Kraft getreten sind?

Mir erschließt sich nicht, warum man etwas aufhebt, bevor man ein gesichertes Neues hat. Man hätte die alten Verordnungen einstweilen außer Kraft setzen können – mit dem Hinweis, dass die Neuen vorgehen – und sie erst endgültig aufheben, wenn die dauerhaften Neuen beschlossen sind. Stattdessen wurden die Alten einfach abgeräumt.

Die sind damit definitiv Geschichte. Ich hätte es nicht so gemacht. Die Kolleginnen und Kollegen am Landratsamt haben sich sicher etwas dabei gedacht. Vielleicht der Klarheit halber. Aber im Nachhinein betrachtet war das keine gute Entscheidung.

Nun soll ein Gutachten von Professor Kment Klarheit schaffen. Was soll das eigentlich klären?

Das ist mir völlig unklar. Ich weiß weder, welche konkreten Fragen dort gestellt werden, noch wer dem Gutachter den Sachverhalt liefert. Das Landratsamt hat eine hochqualifizierte Juristin. Wenn die nicht weiterkommt, steht die Regierung von Oberbayern zur Verfügung, dahinter das Umweltministerium.

Auftraggeber: Landratsamt Miesbach
Beschluss: in nichtöffentlicher Kreistagssitzung am 25. März 2026.
Begründung des LRA: Es habe sich um „Vergabeangelegenheiten und Vertragsinhalte“ gehandelt.
Kosten: 45.000 Euro netto

Zweck (laut LRA): Die rechtlichen Bewertungen der Verordnungsentwürfe von Landratsamt und Einwendungsführern widersprechen sich in einigen Punkten. Ein „neutraler und von beiden Seiten akzeptierter“ Gutachter soll eine objektive Bewertung liefern — als gemeinsame Grundlage fürs weitere Verfahren, mit dem Ziel „größtmöglicher Rechtssicherheit“.

Warum extern statt hausintern? Hierauf verwies das LRA auf dieselbe Begründung — eine eigenständige Antwort gab es nicht.

Verfügbarkeit: Das LRA erhält das Gutachten nach eigenen Angaben erst einen Tag vor der öffentlichen Sondersitzung. Es soll in der Sitzung vorgestellt und danach auf der LRA-Website veröffentlicht werden.

Zur Einordnung: Ein älteres Dokument aus der Amtszeit von Landrat Olaf von Löwis stammt von Rechtsanwalt (nicht Professor) Peter Fischer-Hüftle. Es ist laut LRA eine Stellungnahme zu einer beispielhaften Einwendung — kein Gutachten — und Teil der Unterlagen, die dem Gutachter übermittelt wurden. Auch sie wird nach der Sitzung veröffentlicht.

Es gibt genügend Juristen in der Staatsverwaltung. Dass man stattdessen Steuergeld in die Hand nimmt und einen externen Professor beauftragt – das gehört eigentlich nicht zum Standardverfahren. Ein solches Gutachten macht Sinn bei hochspezialisierten Fragen, wo die allgemeinen Verwaltungsjuristen nicht weiterkommen. Was das hier für eine Frage sein soll, erschließt sich mir nicht. Da hätte ich mir als Bürger ein wenig mehr Transparenz gewünscht.

Professor Kment hat in der Vergangenheit bereits zwei Gutachten für die Kanzlei Ziegler angefertigt – also für den Anwalt, der die Gegner der Schutzgebiete vertritt. Ist das ein Problem?

Ob die Unabhängigkeit formell nicht gewahrt ist, kann ich nicht beurteilen. Aber es hat schon ein „Gschmäckle“. Der Witz an einem Gutachten ist doch: Entweder klärt es eine komplizierte Rechtsfrage, oder man beauftragt jemanden, der in einem Streit eine möglichst neutrale Stellung einnimmt. Letzteres setzt voraus, dass sich alle Beteiligten auf den Gutachter geeinigt haben.

Das hat hier offenbar nicht stattgefunden. Die Naturschutzverbände wurden nicht eingebunden. Stattdessen hat der Kreistag jemanden beauftragt, der für den Vertreter der Schutzgebietsgegner schon tätig war. Kment ist ein renommierter Rechtsprofessor, ich zweifle nicht an seiner fachlichen Integrität. Aber die Frage, wer die Gutachterfragen formuliert und wer ihm den Sachverhalt liefert, die ist entscheidend – und die stellt sich hier besonders.

Wer steht eigentlich hinter dem Widerstand – Landwirte, Mountainbiker, Großgrundbesitzer?

Das sind sehr unterschiedliche Interessen. Bei den Mountainbikern kann ich es verstehen: Die Verordnung enthält eine Regelung, die auf Wegen unter 1,50 Meter Breite in den alpinen Landschaftsschutzgebieten generell Radfahren verbietet – sofern kein differenziertes Zonierungskonzept kommt. Wer hier die Geschichte kennt, weiß, dass solche Konzepte gerne Jahre dauern. 

Die Sorge, dass so ein Zonierungskonzept dann doch nicht gelingt und das generelle Verbot kommt, ist nachvollziehbar. Bei den Landwirten weiß ich, dass viele das Gefühl haben, generell in Bürokratie zu ersticken, und deshalb neue Regeln ablehnen. Aber jenseits dieses Gefühls muss man betonen: Erstens: Diese Schutzgebiete sind nicht neu, es gibt sie schon seit vielen Jahrzehnten, in denen sie für die Landwirte offenbar kein großes Problem darstellten.

Warum jetzt plötzlich? Und zweitens: Die Landschaftsschutzgebiete schützen ja auch die bäuerliche Kulturlandschaft vor Zersiedelung. Wer seinen Hof an die nächste Generation weitergeben will, und diese auch noch die Option haben soll, zu halbwegs bezahlbaren Preisen Flächen dazuzupachten, sollte eigentlich ein Interesse daran haben, dass nicht zu viel zugebaut wird. Wer allerdings irgendwann seine Flächen selber zu Geld machen möchte, dem ist ein Schutzgebiet vielleicht eher lästig.

Was wäre langfristig die Folge, wenn der Schutz wegfällt?

Morgen passiert nichts, in zwei Jahren wahrscheinlich auch noch nicht so, dass es allgemein wahrnehmbar ist. Aber in zehn bis zwanzig Jahren, fürchte ich, wird die Landschaft anders aussehen als heute – und anders, als sie ausgesehen hätte mit einem Schutzgebiet. Das Tegernseer Tal steht unter enormem Siedlungsdruck. Sehr viele Menschen mit sehr viel Geld wollen hier bauen. Auch entlang der Oberland-Bahnstrecken ist der Siedlungsdruck aus München groß. 

Ein Landschaftsschutzgebiet ist kein Garant gegen Fehlentwicklungen, aber es ist eine zusätzliche Schutzschicht. Es ermöglicht dem Landratsamt, sehr gezielt auf landschaftstypisches Bauen hinzuwirken, Zersiedlungstendenzen bremsen und die Schönheit der Landschaft ganzheitlich zu schützen – und das viel präziser als über das allgemeine Baurecht. Das ist abstrakt, ich weiß. Aber gerade deshalb wird es so leicht unterschätzt.

Die Gegner sind laut, gut organisiert und haben einen schlagkräftigen Anwalt. Auf der anderen Seite: Stille. Wie erklären Sie das?

Die Aufgabe eines Anwalts ist es, die Interessen seiner Mandanten möglichst effektiv zu vertreten. Dafür werden Anwälte bezahlt. Und das macht Herr Ziegler (Benno Ziegler vertritt Klienten, die sich gegen die neuen Landschaftsschutzverordnungen aussprechen, Anmerkung der Redaktion) ja ganz gut.

Insbesondere versteht er es meiner Meinung nach sehr gut, das Bild einer öffentlichen Meinung zu erzeugen, die gegen die Schutzgebiete ist – ob das mit der Realität übereinstimmt, ist eine andere Frage. Er ist in der Presse sehr aktiv, initiiert Aufrufe, an den Landrat schutzgebietskritische Briefe zu schreiben, verbreitet seine Meinung in Erklärvideos.

 Wer dann drei kritische Leserbriefe liest und keinen befürwortenden, denkt womöglich: Die Stimmung kippt.

Dabei ist es doch so: Wer zufrieden ist, schreibt keine Mail an den Landrat.

Man schreibt, wenn man sich ärgert. Das sollte Kreisräte nicht restlos beeindrucken. Die 800 Einwände gegen die Schutzgebiete klingen viel – aber der Landkreis hat rund 80.000 wahlberechtigte Einwohner. Die anderen 79.200 haben offenbar keine konkreten Einwände und es hat sie auch niemand gezielt nach ihrer  Meinung gefragt.

Und die haben meistens schlicht keine Zeit, sich in ihrer Freizeit durch Verordnungsentwürfe zu arbeiten, Leserbriefe zu schreiben oder Aufrufe zu starten. Dafür hat man im besten Fall einen Kreistag, der das Allgemeinwohl im Blick behält – und nicht nur diejenigen bedient, die am lautesten rufen.



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