Die Debatte um die neue Landschaftsschutzverordnung (LSG) für das Gebiet rund um den Tegernsee bleibt kontrovers. Auch die Stadträte in Tegernsee haben unterschiedliche Vorstellungen von Naturschutz, Bürokratieabbau und kommunaler Planungshoheit in der Sitzung am Dienstag erneut deutlich gemacht.

Von: Julia Jäckel| Veröffentlicht am 5. Dezember 2025

800 Einwände


Nach der ersten öffentlichen Auslegung gab es über 800 Einwände, also Kritik und Feedback an den dreizehn Seiten. Kritik kam vor allem von zwei Gruppen: von Landwirten und Landwirtinnen und von Mountainbikern, etwa der Deutschen Initiative Mountainbiker (DIMB).

Die Sorge dahinter? Während die Landwirte um ihre Freiheit fürchten und die Bürokratie sie ärgert, sorgen sich die Mountainbiker um das Durchsetzen der 1,5-Meter-Regel, was einem Mountainbike-Verbot im Landkreis entsprechen würde, weil viele Trails kaum breiter sind (siehe Stellungnahme des DAV und der DIMB).

Mountainbike-Konzepte: Transparenz gefordert


Geplant ist ein eigenes Trail-System, eine sogenannte Zonierung, um Druck von bestehenden Wegen zu nehmen. Der Kreistag soll das Konzept separat beraten.

Weil es viel Wind, vor allem Gegenwind um das Papier gibt, versuchen wir hier nochmal den Kern der LSFG herauszuarbeiten.

Zusammenfassung


1.) Die LSG stammt aus den 50er Jahren.

Sie hat zum Ziel „eine historisch gewachsene Kulturlandschaft“ zu schützen, sprich den Tegernsee, seine Berg-, Wald- und vor allem Almlandschaft drumrum. Die LSFG ist eine kleine Hürde, die den Schutz der Naturlandschaft nicht allein den Mehrheitsverhältnissen eines Stadt- oder Gemeinderats Tegernsee überlässt. Und: Über den Kreistag können per Beschluss nach wie vor Flächen „herausgenommen“ werden.

2.) Der Tegernsee hat keine Naturschutzzonen oder -gebiete.

Die LSG bietet – im Gegensatz zu den strengen, detaillierten Verbote eines Naturschutzgebiets einen Rahmenschutz, kein umfassendes Nutzungsverbot.

3.) Das LSG kann keine bestehenden Bebauungspläne aushebeln. Was heute rechtlich als Baugebiet gilt, bleibt es auch unter der neuen Verordnung. Neue Baugebiete im Schutzgebiet benötigen – wie bisher – ein offizielles Verfahren über Kreistag und Flächennutzungsplan (s.o.)

Alles zu kompliziert? Hier geht es zum Entwurf in verständlicher Sprache. Und wer es noch genauer lesen will, weil sich das meistens lohnt, hier ist die Vereinbarung für Tegernsee und Umgebung.

Fazit: Das Landratsamt Miesbach hat mit dem aktuellen Entwurf eine deutlich transparentere Linie eingeschlagen: Die Überarbeitung enthält nachvollziehbare Anpassungen, farbig markierte Änderungen und eine ausführliche Präambel, die die Ziele, Grenzen und Zuständigkeiten erstmals klar strukturiert offenlegt.