Kreistag Miesbach · Landschaftsschutz

Landschaftsschutz im Landkreis Miesbach: Der Professor, der den Kreistag zurück auf Los schickt

Vier Jahre Arbeit, eine eigene Arbeitsgruppe, hunderte Einwendungen — und dann erklärt ein Gutachter in dreißig Minuten, dass der zentrale Gedanke nicht trägt. Ein Nachmittag im Kreistag, an dem die Landschaftsschutzverordnungen des Landkreises Miesbach ins Wanken gerieten.

Wird es dunkel im Tal ohne Landschaftsschutz?

Dunkler Anzug, Einstecktuch, karge Haartracht, schmale Brille, großer Mann. Der vom Kreistag bestellte Gutachter Dr. Martin Kment ist ein Mann der Redekunst, der auch aus Knäckebrot einen Obstler machen kann. Der Mann ist so groß, dass man das Mikrofonstativ noch schnell höher ziehen muss.

Die Zuschauerstühle sind gut besucht, darunter Engagierte aus der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, Grüne, ehemalige Kreisräte, Grundstücksbesitzer, Landwirte und Anwälte.

Dann kommt Kment schnell zur Sache. Und die Sache ist die: So wie die Verordnungen jetzt formuliert sind, können sie dem Landkreis rechtlich gesehen um die Ohren fliegen. Damit versetzt er den Neuentwürfen der Landschaftsschutzverordnungen des Landkreises Miesbach den Todesstoß.

Für den Kreistag ist der Befund unbequem. Seit dem Urteil von 2022, das die alten Verordnungen kippte, arbeitet er an der Neuausweisung – eine eigene Arbeitsgruppe, mehrere Entwurfsrunden, hunderte Einwendungen, praktisch die gesamte vergangene Wahlperiode.

Nun kommt ein Gutachter und erklärt in dreißig Minuten, dass der zentrale Konstruktionsgedanke nicht trägt und vieles davon umsonst gewesen sein könnte: sechs unterschiedliche Gebiete, aber überall dieselben Regeln. Und die Zeit drängt, weil die Sicherstellungsverordnung zum Jahresende ausläuft.

Knackpunkt der Ungültigkeit

So wie die sechs Verordnungen aktuell geschrieben sind, stülpen sie sich wie ein vergilbtes Bettlaken über die Landschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob darunter ein Bergsee, eine Almwiese, ein Parkplatz oder Mopsfledermäuse in Kleingärten schlummern.

„Aber jetzt kommt der Fehler: Der Schluss, der daraus gezogen worden ist, ist immer der gleiche. […] Sie können nicht auf der einen Seite sagen, wir haben sechs unterschiedliche Dinge, die sind alle ganz, ganz anders – aber immer die gleichen Folgerungen daraus ziehen.“

„Ich würde vorschlagen, in Zonen zu arbeiten – nicht nur zu sagen, wir schützen alles gleich.“ Folglich: verschiedene Schutzzonen müssten her, in denen unterschiedliche Härteregelungen gelten. Das erklärt er auf Nachfragen noch drei- bis viermal.

So könnte in der einen Zone eine Ausnahme für Bauvorhaben gelten, in der anderen nicht. „Dann bin ich noch härter, dann bin ich ganz weich – das müssten Sie entscheiden. Aber ich glaube, das geht“, sagt Kment. Rechtlich stützt er sich auf Paragraf 22 des Bundesnaturschutzgesetzes: Schutzgebiete können demnach in Zonen mit abgestuftem Schutz gegliedert werden.

Sein Credo: „Sie können das hier anders entscheiden. Sie können es aber auch eine ganze Ecke härter machen. Das ist eine politische Entscheidung. Ich habe jetzt nur den rechtlichen Rahmen beschrieben.“

Damit ist der Kern seines Vorschlags beschrieben. Der Rest des Nachmittags dreht sich um die Frage, wie viel Schutz der Kreistag tatsächlich will.

Ausgerechnet die Untere Naturschutzbehörde zieht Kment als Kronzeugin heran. „Dafür gibt es Fachleute. Und die Untere Naturschutzbehörde ist eine solche Fachbehörde“, sagt er. Ihr Urteil habe vor Gericht erhöhtes Gewicht, es sei „nicht einfach nur eine Einwendung“.

Widerstand aus dem Plenum

Anders entscheiden würde das zum Beispiel gerne die Bayernpartei. Die empfindet den Landschaftsschutz vor allem als lästig. „Ich darf empfehlen, erst einmal abzufragen, ob man das überhaupt noch will. […] Wir machen jetzt Arbeitsgruppe, wir machen Arbeit, wir geben wieder Geld aus – irgendwann soll man Klarheit haben, ob die Mehrheit im Kreistag noch da ist“, nutzt Martin Beilhack die Gunst der Stunde.

Widerspruch kommt postwendend von den Grünen. Der Auftrag des Kreistags liege vor, der Beschluss sei gefasst, hält Fraktionssprecher Thomas Tomaschek dagegen.

Konkreter wird der Widerstand dort, wo es ums eigene Grundstück geht. „Wir waren eigentlich immer der Ansicht: Die Privilegierung steht über dem Schutzgebiet“, sagt die Kreisrätin Brigitta Regauer (CSU) aus der Landwirtschaft und will wissen, ob künftig der Kreistag darüber entscheide, ob ein Stadel gebaut werden darf.

Kment wird deutlich: „Nur dass Sie eine privilegierte Nutzung nach Baurecht haben, heißt nicht automatisch, dass Sie einen Anspruch darauf haben, von nun an zusätzliche Gebäude zu errichten.“ Es gehe auch gar nicht darum, den Stadel zu verbieten, sondern darum, wo er steht – „nicht oben direkt auf der höchsten Stelle, wo es das von jedermann einsehbare Landschaftsbild zerstört“.

Am Ende reduziert Kment die Debatte auf eine einzige Frage.

„Wollen Sie die Natur da draußen diesem Schutz unterstellen – oder wollen Sie das nicht tun? Wenn Sie ein Landschaftsschutzgebiet errichten, haben Sie mehr Schutz – das ist ja klar, sonst würde man es gar nicht machen. Und wenn Sie es lassen, haben Sie weniger.“